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Licencia de Conducir
(Führerschein)

Eine Fahrerlaubnis in Paraguay zu erhalten, ist vergleichsweise einfach, da zeitraubende Dinge wie Fahrschulpflicht zB entfallen. Auch eine behördliche Anmelde- oder Wartezeit auf den Führerschein entfällt.

Für das Lenken eines Fahrzeuges gelten jedoch trotzdem gesetzliche Bestimmungen, die eingehalten werden müssen. Wir stellen Ihnen die unterschiedlichen Möglichkeiten vor.

Fahren mit europäischem Führerschein

Das Lenken eines PKW oder PickUp mit einem europäischen Führerschein ist unproblematisch. Die Gesetzeslage sieht vor, dass für Ausländer die Möglichkeit besteht, für die Dauer des Visums ein Fahrzeug in Paraguay zu führen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

- Mindestalter 18 Jahre

- gültiger Reisepass mit Visumsstempel nicht älter  als 3 Monate

- gültiger nationaler Führerschein des                  Herkunftslandes

- gültiger internationaler Führerschein des  Herkunftslandes

Der Vollständigkeit halber sei aber erwähnt, das es bei örtlichen Verkehrskontrollen hin und wieder zu Unstimmigkeiten kommen kann. Meistens wird seitens der Polizei kein internationaler Führerschein verlangt, ABER die Gesetzeslage ist eindeutig und er ist auf Verlangen vorzulegen.

Ebenfalls wichtig ist die Tatsache, dass Sie keinen LKW oder Bus mit diesem Führerschein lenken dürfen, auch wenn Sie die dazu erforderliche Klasse in Ihrem Originalführerschein eingetragen haben.

Ausländerführerschein
(Touristenführerschein oder Licencia para Extranjero)

Der Ausländerführerschein wird eher selten ausgestellt. Er bietet aber einige Vorteile im Gegensatz zum normalen Führerschein, den man mit Cedulá erhalten kann.

Zum Beispiel bietet er neben der Gültigkeit von einem Jahr auch die Übertragung aller Führerscheinklassen des Originals aus Europa. Dieser Punkt kann sehr wichtig werden, wenn man beispielsweise vorhat, mit einem Expeditionsmobil oder einem anderen LKW oder Motorrad die Sehenswürdigkeiten Paraguays zu erkunden. Leider ist er nur für Paraguay gültig. Nach Grenzübertritt in ein Nachbarland muss dann je nach Landesbestimmungen der nächste Touristenführerschein beantragt werden.

 

Welche Dokumente muss man vorlegen:


- Formular für die eidesstattliche Versicherung         (bekommt man bei der ausstellenden Behörde)
- vorhandener Führerschein des Herkunftslandes     (Original und beglaubigte Fotokopie - Notar).
- Original des gültigen Reisepasses und der von        der Dirección Gral. de Migraciones ausgestellten    Zulassungskarte (Original und beglaubigte              Fotokopie - Notar).
- Bluttypisierung (in jedem örtlichen Labor)
- Seh- und Hörtest (Fahrschule neben Behörde)
- Psychotechnische Prüfung (Fahrschule)
- Mindestalter 18 Jahre
- Bescheinigung über Leben und Aufenthalt             (örtliche Polizeibehörde des Wohnortes)
- Erste-Hilfe-Zertifikat (örtliche Feuerwehr)

Ausstellende Behörden:

Eigentlich sollte jede Municipalidad (Gemeindeamt) diesen Führerschein ausstellen können, aber scheinbar ist im Moment die Stadt Lambaré für den nordwestlichen Teil Paraguays zuständig.

Staatlicher Führerschein
(Licencia de conducir)

Für einen normalen paraguayischen Führerschein müssen Sie eine Cedulá de Identidad Civil (kurz Cedulá) besitzen. Diese bekommen Sie nach Ihrem Einwanderungsverfahren. Wenn Sie eine Cedulá haben, erlischt das Visum im Reisepass und ändert sich quasi zur Daueraufenthaltsgenehmigung. Damit erlischt aber auch die Möglichkeit, mit dem europäischen Führerschein durch Paraguay zu fahren. Man muss nämlich dann auch einen entsprechenden Führerschein aus Paraguay besitzen.

Die Führerscheinklassen finden Sie hier:

Man braucht für unterschiedliche Fahrzeuge auch immer einen entsprechenden Führerschein. Fürs erste darf man Motorrad und PKW/ PickUp fahren. Nach 2 Jahren kann man dann auch einen Führerschein erlangen, mit dem man alle Klassen auf Paraguays Straßen fahren darf.

Welche Dokumente muss man vorlegen:


- Formular für die eidesstattliche Versicherung         (bekommt man bei der ausstellenden Behörde)
- Original der Cedulá de Identidad Civil
- Bluttypisierung (in jedem örtlichen Labor)
- Seh- und Hörtest (Fahrschule neben Behörde)
- Psychotechnische Prüfung (Fahrschule)
- Mindestalter 18 Jahre
- Bescheinigung über Leben und Aufenthalt             (örtliche Polizeibehörde des Wohnortes)
- Erste-Hilfe-Zertifikat (örtliche Feuerwehr)

Hier sei noch hinzugefügt, dass die Fahrerlaubnis- Karte jährlich verlängert werden muss. Diese Verlängerung muss auch immer im ausstellenden Gemeindeamt durchgeführt werden. Nach 5 Jahren wird die Karte "renoviert". Dann kann man Daten wie Aufenthaltsort etc. auch ändern.

Ausstellende Behörden:

Den staatlichen Führerschein in Kartenform stellt jede Municipalidad (Gemeindeamt) aus. Er wird nach Vorlage der vollständigen Unterlagen sofort erstellt und ist gültig. Die Kosten belaufen sich auf ca. 250.000 Guaraníes in der Fahrschule, ca. 10.000 Guaraníes bei der Polizei, ca. 50.000 Guaraníes für die Blutgruppenbestimmung und ca. 80.000 Guaraníes für die Ausstellung der Karte. Die örtliche Feuerwehr freut sich aber ebenso über einen kleinen Beitrag für die Ausstellung des Erste- Hilfe- Zertifikates.

(Preise können sich natürlich ändern)



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